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   VGH Baden-Württemberg, 03.11.2004 - 1 S 2279/04   

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VGH Baden-Württemberg, 03.11.2004 - 1 S 2279/04 (https://dejure.org/2004,31919)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2004 - 1 S 2279/04 (https://dejure.org/2004,31919)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2004 - 1 S 2279/04 (https://dejure.org/2004,31919)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 3230/91

    Mit Auflagen verbundene Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2004 - 1 S 2279/04
    Andererseits beinhaltet er eine gewisse Erheblichkeit; danach bedeutet Leiden mehr als schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung (Vergleiche VGH Mannheim, 1992-12-15, 10 S 3230/91, NuR 1994, 487).
  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2339/05

    Verbot des Elektrohalsbandes zur Erziehung von Hunden

    Diese Einwirkungen und Beeinträchtigungen finden in Verhaltensstörungen oder -anomalien ihren Ausdruck (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.12.1992, NuR 1994, 487, und vom 03.11.2004 - 1 S 2279/04 -, juris [Kurztext], m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 9 CS 16.539

    Sofortige Vollziehung der Wegnahme eines Braunbären und eines sog. Bärenwagens

    Sein Wohlbefinden wurde über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt (vgl. VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; VGH BW, B.v. 15.12.1992 -10 S 3230/91 - juris Rn. 23 m. w. N.; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 1 Rn. 17ff).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 23 ZB 22.542

    Umfassendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme von Leiden ist, dass das Wohlbefinden des Tieres über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt ist (vgl. BGH, U.v. 18.2.1987 - a.a.O.; VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; B.v. 15.12.1992 - a.a.O.; Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Aufl. 2023, § 1 Rn. 19 ff.).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1285

    Erfolglose Beschwerde gegen sofort vollziehbare Untersagung der Rinderhaltung

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme von Leiden ist, dass das Wohlbefinden des Tieres über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt ist (vgl. BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833, 1834; VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; VGH BW, B.v. 15.12.1992 - 10 S 3230/91 - juris Rn. 23 m.w.N.; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 1 Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1286

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme von Leiden ist, dass das Wohlbefinden des Tieres über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt ist (vgl. BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833, 1834; VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; VGH BW, B.v. 15.12.1992 - 10 S 3230/91 - juris Rn. 23 m.w.N.; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 1 Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 CS 21.64

    Untersagung der Hundehaltung

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme von Leiden ist, dass das Wohlbefinden des Tieres über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt ist (vgl. BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833, 1834; VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; VGH BW, B.v. 15.12.1992 - 10 S 3230/91 - juris Rn. 23 m.w.N.; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 1 Rn. 17 ff.).
  • VG Bayreuth, 04.11.2016 - B 1 K 16.51

    Rechtmäßiger Bescheid über die vorläufigen Kosten für die Unterbringung eines

    Andererseits beinhaltet er eine gewisse Erheblichkeit; danach bedeutet Leiden mehr als schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung (vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, B.v. 03.11.2004 - 1 S 2279/04 - juris m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 23.08.2022 - B 1 S 22.695

    Wiederholte Zuwiderhandlungen, Rinderhaltung, Haltungsverbot von Nutztieren,

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme von Leiden ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass das Wohlbefinden des Tieres über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt ist (vgl**BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833, 1834; VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; VGH BW, B.v. 15.12.1992 - 10 S 3230/91 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 05.07.2022 - B 1 K 21.632

    Fortnahme von Tieren, Erhebliche Vernachlässigung, Schmerzen oder Leiden,

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme von Leiden ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass das Wohlbefinden des Tieres über schlichtes Unbehagen, schlichte Unlustgefühle oder einen bloßen vorübergehenden Zustand der Belastung hinaus für eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne beeinträchtigt ist (vgl. S. 4 der Ausführungen des BayVGH im Beschluss vom 8.2.22 - 23 C 21.3171, mit dem die Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen wurde; BGH, U.v. 18.2.1987 - 2 StR 159/86 - NJW 1987, 1833, 1834; VGH BW, B.v. 3.11.2004 - 1 S 2279/04 - RdL 2005, 55; VGH BW, B.v. 15.12.1992 - 10 S 3230/91 - juris Rn. 23 m.w.N.).
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